Otfrid-Foerster Stipendium

Die DGfE übernimmt auf individuellen Antrag die Finanzierung von 50% der eigenen Stelle in Höhe von maximal 50.000 € für ein umschriebenes wissenschaftliches Projekt für die Dauer von einem Jahr.

Hiermit soll die wissenschaftliche Karriere jüngerer Kolleginnen und Kollegen, etwa auf dem Weg zur Habilitation oder zur Gründung einer eigenen wissenschaftlichen Arbeitsgruppe, unterstützt werden.

In Ausnahmefällen kann alternativ eine andere Person als die Antragstellerin/der Antragsteller über dieses Geld finanziert bzw. dieses teilweise für dringenden, projektbezogene Sachmittel verwendet werden, die Gesamtsumme darf 50.000 € nicht überschreiten. Die Ausnahmefälle sind bei der Antragstellung eindeutig zu benennen und zu begründen.

Die Mittel können von klinisch oder theoretisch-wissenschaftlichen arbeitenden Ärztinnen/Ärzten und Psychologinnen/Psychologen für ein Forschungsprojekt mit klarem Bezug zur Epileptologie beantragt werden.Über die Förderung entscheidet der Vorstand der DGfE nach Vorauswahl und auf Empfehlung durch die OFS-Kommission (Prof. Dr. B. Neubauer; Prof. Dr. H. Potschka; Prof. Dr. R. Surges, MHBA; PD Dr. S. von Spiczak). Kriterien für die Bewertung sind die wissenschaftliche Relevanz, die realistische Planung des Vorhabens, die Vernetzung und Interdisziplinarität, die Bedeutung des Projektes für die akademische Qualifikation und die Karriereentwicklung der Bewerberin/des Bewerbers sowie mögliche kritische Punkte.

Voraussetzungen

  • Alter max. 38 Jahre (Familienauszeiten werden entsprechend der DFG-Richtlinien berücksichtigt)
  • Zusage durch den Arbeitgeber für eine Freistellung von klinischen Tätigkeiten für mindestens 50% der Arbeitszeit (Formular OFS_Empfehlung Arbeitgeber)
  • Einreichung des ausgefüllten Antragsformulars bei der Geschäftsstelle der DGfE unter Berücksichtigung der jeweiligen Antragsfrist (i.d.R. 6 Wochen vor der Jahrestagung)
  • Vorstellung der Ergebnisse auf der Jahrestagung der DGfE als Poster und/oder Vortrag im Rahmen des OFS-Symposiums
  • Einreichung eines Zwischenberichts nach 6 Monaten (Formular OFS_Zwischenbericht) sowie eines Abschlussberichts nach 12 Monaten (Formular OFS_Abschlussbericht)