Neuerwerb des persönlichen Zertifikates "Epileptologie"
Zertifizierung von Schwerpunktpraxen Epileptologie, Epilepsieambulanzen, Epilepsiezentren und Epilepsieberatungsstellen
Die DGfE bietet an, ein "Zertifikat Epileptologie" zu erwerben. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Multiple-Choice-Test findet regelmäßig auf den Jahrestagungen statt. Zudem gibt es eine Kooperation mit der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie. Es ist oft möglich an einem zusätzlichen MC-Test teilzunehmen, meist in Wien oder Graz (in Graz April 2026).
Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird das Zertifikat für fünf Jahre ausgestellt. In dieser Zeit müssen 30 epileptologische Fortbildungspunkte gesammelt und vorgelegt werden, um eine Verlängerung des Zertifikates duch einen Antrag zu erhalten. Nächster Termin ist im Juni auf der 64. Jahrestagung v. 10.6.-13.6.26 in Würzburg. Anmeldung bis zum 20.5.26, Email: office@dgfe.org. Ein weiterer Termin für 2025 kann nicht mehr angeboten werden.
Die Österr. Gesellschaft für Epileptologie bietet im April 2026 auf ihrer gemeinsamen Tagung mit der ÖGKN am 24.4.-25.4.26 in Graz einen MC-Test an. Anmeldung über uns, da nur Mitglieder der Gesellschaften teilnehmen können.
Die DGfE zertifiziert Epilepsie-Schwerpunktpraxen, die sich in besonderem Maße der ambulanten Diagnostik, Behandlung und sozial-medizinischer Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Epilepsie widmen.
Epilepsiezentren sind überregionale Kompetenzzentren (Kliniken, Abteilungen, Fachkliniken oder organisatorische Einheiten von Krankenhäusern), die über spezielle Expertise und eine besondere Ausstattung zur ambulanten und stationären Versorgung von Patienten mit Epilepsien und verwandten Erkrankungen verfügen.
Die Anerkennung einer medizinischen Einrichtung als Epilepsiezentrum erfolgt unter Nachweis der Erfüllung Voraussetzungen auf Antrag des Leiters der Klinik/Abteilung/Fachklinik/ oder organisatorischen Einheit an die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren.
Epilepsiezentren können schwerpunktmäßig entweder im pädiatrischen oder Erwachsenenbereich tätig sein. Die Ernennung bzw. Zertifizierung erfolgt also entweder zum Epilepsiezentrum für Erwachsene oder zum Epilepsiezentrum für Kinder und Jugendliche, zudem wird zwischen Epilepsiezentren mit Spezialisierung im Bereich Epilepsiechirurgie und Epilepsiezentrum mit Spezialisierung im Bereich der allgemeinen (nicht operativen) Epileptologie unterschieden.
Epilepsieberatungsstellen, die die Anforderungen der DGfE erfüllen, können als Epilepsieberatungsstelle zertifiziert werden.