Schnupperkurs Epileptologie

Ärztinnen und Ärzte in fortgeschrittenem Stadium der Facharztausbildung (Pädiatrie/ Neuropädiatrie, Neurologie, Neurochirurgie) sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können eine finanzielle Unterstützung für eine Hospitation in einer epileptologischen Abteilung / Klinik beantragen.

Ziel der Hospitation ist es, einen Einblick in die Epileptologie / in spezielle Bereiche der epileptologischen Versorgung zu bekommen.

Es werden bis zu 2000 € monatlich für maximal zwei Monate gezahlt als Erstattung des Verdienstausfalls (d.h. gesamt 4000 €). Über die Anträge entscheidet der Vorstand de DGfE.

Voraussetzungen

  • Freistellung durch den eigenen Arbeitgeber mit Bescheinigung der anschließenden Weiterbeschäftigung
  • Zusage der aufnehmenden Institution
  • einreichung des ausgefüllten Antragsformulars bei der Schatzmeisterin